Ein Wohnmobil von der Steuer absetzen?
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Ein Wohnmobil von der Steuer absetzen?

Wie Selbständige ihr Wohnmobil von der Steuer absetzen können?

Ok, ich schreibe hier von meinen Erfahrungen als Selbstständiger, der seine bisherigen Wohnmobile immer schon von der Steuer abgesetzt hat. Also nicht als Steuerberater oder Rechtsexperte.

Die gute Nachricht zuerst – na klar, kannst du dein Wohnmobil auch von der Steuer absetzen. Das ist legitim, mach- und darstellbar.

Aber … Wir reden hier über Deutschland und dessen Gesetze. Gesetze, die teilweise der Auslegung bedürfen.

Was Auslegung genau heißt, beschreibt vielleicht folgende Fragestellung während meiner letzten Steuerprüfung.

Der ambitionierte Finanzbeamte war, na sagen wir mal, wirklich umgänglich, vor allem aber angenehm gesprächig. Na klar, man könnte ihm dabei auch Taktik unterstellen. Gesprächsverläufe enthalten ja auch Fragen, Fragen aus beiden Richtungen. Rhetorische Fragen, die über deren Verlauf in die Enge treiben können. Der ein oder andere Steuerberater sagt genau an dieser Stelle, dass es besser wäre, wenn nur sie oder eben er spricht.

Nun ja, zu verstecken habe ich nun wirklich nichts, daher auch keine Panik. Wenngleich die Arbeitsweise dieser Ämter schon speziell ist. Und dabei meine ich nun wirklich nicht die Person im Einzelnen. Mehr die Sache an sich. Sogar als Unschuldiger fühlt man sich bei jedem Vorgang irgendwie angeklagt. Sollte der geneigte Beamte hier mitlesen – ändert das doch mal! Wir sind Unternehmer, die (für mich sprechend) schon auch ihre Pflichten begleichen. Wissend, dass es da auch „Bürger“ gibt, die einen Scheiß davon halten. Aber deswegen alle unter Generalverdacht zu stellen, geht für mein Verständnis etwas zu weit. Das geht schon beim Amtsschreiben, welches mehrmaligem Lesens bedarf, um es überhaupt verstehen zu können, los.

Vielleicht würde es dem Beamten guttun, immer mal dran erinnert zu werden, wer deren monatlichen, meist fürstlichen Saläre einfährt. 

Gott, ich könnte hier ausholen und Storys aus über dreißigjähriger Selbstständigkeit erzählen.

Und damit will ich meinem letzten Prüfer nun wirklich nicht auf die Füße treten. Wissend, dass er nur seinen Job macht und seine Order dafür hat und, wie schon erwähnt, recht angenehm war.

Jedenfalls …

Ein beachtlicher Teil der Prüfung (Tiefenprüfung über drei Jahre) galt natürlich den Wohnmobilen. Hatte in dieser Zeit eins verkauft, um wiederum ein neueres zu kaufen. Die dadurch entstandenen Schwankungen in den laufenden Beträgen motiviert wohl den Innendienst, das mal vom Außendienst prüfen zu lassen. Nein, nicht sofort, nach fünf Jahren …

Gleich vorab – der Prüfer hat den HYMER MLT, mit kleineren Änderungen, durchgewunken. Auf die Änderungen gehe ich weiter unten ein.

Zurück zur Überschrift.

Da ich aktuell immer mal wieder sinniere, den MLT zu „drehen“, wollte ich die geballte Power an Finanzwissen direkt zu meinem Vorteil verwandeln, ging in die Offensive und fragte den Prüfer wie folgt.

Wenn ich als Unternehmer nicht sicher bin, ob ich ein Wohnmobil steuerlich geltend machen kann, kann ich dann im Vorfeld eine Anfrage an das Finanzamt stellen, um eine verbindliche Information, die auch Prüfungen im Nachgang standhält, zur Absetzbarkeit zu erhalten?

Die sinngemäße Antwort des Beamten – da wird Ihnen sicher niemand eine 100-prozentige Auskunft geben können.

Das meinte ich weiter oben.

Vielleicht könnte sich damit die wohlgenährte Wohnmobilindustrie mal auseinandersetzen und gewisse Standards mit den Ämtern erarbeiten und vereinbaren.

Ja ich weiß, dass für jeden Unternehmer die Versuchung groß ist, sich mal eben schnell wenigstens die Mehrwertsteuer vom Amt zu holen. Auch wenn es tatsächlich nicht erklärbar ist, weshalb das Wohnmobil im Unternehmen stattfinden soll. Ganz bestimmt wird der gewerbliche Wohnmobilkauf genau deswegen auch gern mal geprüft.

Welche Grundvoraussetzungen, um ein Wohnmobil von der Steuer absetzen zu können, sollten erfüllt sein?

Die betriebliche Nutzung des Wohnmobils muss bei mindestens 10 Prozent liegen, sonst ist es zwingend dem Privatvermögen zuzuordnen.

Gewillkürtes Betriebsvermögen ist es bei einer Nutzung von 10 bis 50 Prozent. Liegt die Nutzung über 50 Prozent, ist es zwingend Betriebsvermögen.

Was für ein Gummi?

Ich übersetze mir das so.

Unter 10 Prozent, keine Chance. Alles darüber muss nachgewiesen werden, am plausibelsten per Fahrtenbuch.

Bei einer Nutzung von über 90 Prozent kann übrigens ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden.

Das Finanzamt „könnte“ übrigens, so habe ich es mir interpretiert, auch einen Nachweis der betrieblichen Nutzung fordern. Auch wenn ihr euch für die Einprozentregelung entschieden habt. Dann seid ihr auch wieder beim Fahrtenbuch. Jedenfalls für eine gewisse Zeit.

Gewinn ist zu versteuern!

Ok, die Goldgräberzeiten in Sachen Wohnmobil stagnieren gerade etwas. Aber lange ist es nicht her, dass man mit Wohnmobilen teils stattliche Gewinne einfahren konnte. Zum Beispiel, im Jahr 2018 gekauft, drei Jahre gefahren und wertsteigernd im Jahr 2021 (mitten im Boom) verkauft. Da wurden teilweise satte Margen erzielt. Die fährt man selbstverständlich, so der Camper zum Betriebsvermögen gehört, zum Versteuern vor und teilt den Gewinn mit dem Staat. Genau, wie ein etwaiger Verlust auch steuermindernd geltend gemacht werden kann.

Aber bitte Vorsicht beim Verkauf.

Es wäre wirklich albern, dem Finanzamt zu unterstellen, dass es nicht selbst das Internet bemühen könnte, um den Wert eines Wohnmobils zu taxieren. Ja, bei Verdacht erfolgt relativ sicher auch der Zugriff auf die Konten entsprechender Verkaufsplattformen. Ganz ehrlich – ich ziehe da den ruhigeren Schlaf vor. Die waschechten Experten unter uns machen das sicher, wie sie es schon immer gemacht haben. Getreu dem Motto – wo kein Kläger, da auch kein Richter. 

Wichtig beim Verkauf des betrieblichen Wohnmobils

Eins der Gesetze, welches ihr zwingend und vorher auf dem Schirm haben solltet.

Ihr seid als Unternehmer gewährleistungspflichtig. Ja, ihr verkauft die Büchse dann mit Garantie an Nichtselbständige. Beim Verkauf an Unternehmer kann die von euch ausgewiesene Mehrwertsteuer natürlich vom Käufer abgesetzt werden. Genau wie auch die Garantie ausgeschlossen werden kann.

Ein Grund mehr für mich, auf den letzten Euro beim Privatverkauf zu verzichten und beim Händler in Zahlung zu geben. Einfach weils, für mich, stressfreier läuft.

Man könnte das Wohnmobil übrigens auch, vor Verkauf, privat entnehmen, um es später privat und ohne Garantie zu verkaufen.

Aber. Einerseits gelten hier wohl Fristen, um Darstellungsmissbräuche zu vermeiden und weiter solltet ihr den Camper nicht unter Wert entnehmen. Das wäre dann wiederum gefundenes Fressen für die Prüfer.

Meinen letzten PKW hatte ich wie folgt entnommen.

Eine Bewertung über ein Internetportal und drei aktuelle Beispiele aus mobile.de, die meinem PKW in Ausstattung, Baujahr und Kilometern entsprachen, diese vier Zettelchen stimmten den Beamten auch zufrieden. Wohl auch die so taxierten Werte, welche er sicher mal schnell gegengecheckt hat.

Mein Tipp – führt freiwillig ein Fahrtenbuch!

Einerseits kann das Finanzamt ohnehin fordern, um die tatsächliche Nutzung abzuklären, andererseits habt ihr so einen Nachweis für die betriebliche Nutzung. Meist ist dies auch effizienter, wie die Einprozentregelung.

Ja und na klar – es ist, in meinen Augen, auch fair gegenüber allen Steuerzahlern, den privat genutzten Teil eines solchen Wohnmobils eben nicht abzusetzen.

Solltest du dein Wohnmobil zu 100 Prozent betrieblich nutzen, dann erübrigt sich natürlich das Fahrtenbuch. Zum Beispiel als Begleitfahrzeug bei Schwertransporten, welches ausschließlich dafür genutzt wird.

Analoges oder digitales Fahrtenbuch?

Bis vor drei Jahren habe ich meine Fahrtenbücher analog geführt.

Die Dinger nimmt, ganz sicher, jeder Prüfer ganz ohne Anlauf auseinander. Selbstredend, dass hier auch bei mir, nennen wir es Differenzen, entdeckt wurden, welche mir eine Zuschätzung einbrachte. Dass zwei Prüferinnen im Vorfeld meine handgeschriebenen Fahrtenbücher aus der Kalten anerkannten war wohl tatsächlich ein netter Zufall, denke ich. Eine Diskussion über Ansichten könnte man hier zwar führen, aber das war mir der Aufwand nicht wert. Gebe ja, in wirtschaftlich weniger sonnigen Zeiten, gern mein Bestes für die gemeinsame Sache …

Genau aus dem Grund empfehle ich ein digitales, vom Amt anerkanntes, Fahrtenbuch. Ich habe mich für die Fahrtenbuch-App von Mercedes-Benz entschieden. Mercedes weiß natürlich ganz genau, wo und wann mein Sprinter fährt oder eben steht. Diese ausgelesenen Daten werden mir dann in der App zur Verfügung gestellt. Ich brauche nur noch den Grund für die Fahrt, die besuchte Firma/Person oder eben die Privatfahrt angeben. Das Ganze ist dann, so meine ich, fälschungssicher. Vor allem aber sind die ganz genauen Koordinaten hinterlegt. Das hatte ich früher etwas, nennen wir es, großzügiger, behandelt und eben eine Zuschätzung kassiert.

Übrigens wird es beim nächsten Wohnmobil nicht die App von Mercedes werden. Der Support ist, in meiner Wahrnehmung, arrogant und das Produkt dafür schlicht zu teuer. Die App selbst würde ich bestenfalls als mittelmäßig beschreiben. Aber das nur nebenher.

Ein anderer Weg wäre übrigens noch die Vermietung.

Selbstredend, dass ein Wohnmobilvermieter seine Wohnmobile auch als Betriebsausgabe geltend machen kann.

Das Thema will ich hier aber nicht aufmachen, ganz einfach weil ich davon nur oberflächliches Wissen habe. Das gilt auch in Sachen Wohnmobil als Zweitwohnsitz, was wohl auch darstellbar sei … Vielleicht schreiben es ja mal Wissende in die Kommentare. Schreibt grundsätzlich auch gern über eure Erfahrungen bei steuerlicher Geltendmachung eines Wohnmobils.

Vielleicht auch, weil es den ein oder die andere darin bestärkt, genau diesen Weg zu gehen, um die Kosten für ein Wohnmobil von der Steuer geltend zu machen.

Gründe, welche für mich als Fotograf für die gewerbliche Nutzung eines Wohnmobils sprechen.

Ok, für die meisten Leser ist das nicht neu, daher nur schnell in Stichpunkten.

  • Ich (und somit letztendlich auch meine Kunden) spare Hotelkosten, aber auch die Zeit für Recherche und Buchung selber. In der Regel relativieren sich auch städtische Parkgebühren für PKW und Gebühren für Stellplätze.
  • Die Jobs werden mit dem Wohnmobil entspannter, da ich meist eine Nacht vorher anreise und unmittelbar an der Location parke.
  • Mein Bett, mein WC und vor allem meine Dusche fahren mit mir.
  • Mit dem mobilen Arbeitsplatz für zwischendurch habe ich alle Kabel, Adapter, und was weiß ich immer an derselben Stelle und kann effizient abarbeiten.
  • Ja, auch der schnelle Kaffeeservice während der Produktionspause erfreut das Team …
  • Ich muss die ersten Ergebnisse nicht mit dem Rechner auf dem Arm im Stehen präsentieren, sondern kann mich mit dem Kunden in das Wohnmobil setzen, um mal drüberzuschauen.
  • Der HYMER MLT bietet mir eine ausreichend große Garage für mein Equipment. Gelegentlich auch Platz für ein Motorrad, um damit Locations zu scouten oder Landschaften, im Umland, zu fotografieren.
  • Und … Dieses Magazin hier gäbe es wohl, ohne selbst ein Wohnmobil zu fahren, auch nicht.

Soweit zu meiner betrieblichen Nutzung. Natürlich nutze ich das Wohnmobil auch privat. Warum auch nicht? Auch diesen Anteil der Nutzung weißt das Fahrtenbuch aus und reduziert entsprechend den Steuervorteil.

Apropos Steuervorteil – ein Wohnmobil muss abgeschrieben werden.

Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für die allgemein verwendbaren Anlagegüter i.S.d. § 7 Abs. 1 EStG ist ein Wohnmobil über acht Jahre abzuschreiben. Ob linear oder degressiv (also anfänglich höher) abgeschrieben wird, entscheidest du am besten mit deinem Steuerberater.

Kürzer, wie acht Jahre, ginge das gegebenenfalls mit einem gebrauchten Wohnmobil.

Die laufenden Kosten, wie zum Beispiel Diesel, Versicherung und Reparaturen können als Betriebsausgaben, entsprechend der durch das Fahrtenbuch ermittelten Prozente, geltend gemacht werden. Die Vorsteuer kann bei Vorsteuerabzugsberechtigung natürlich entsprechend geltend gemacht werden.

Fazit und Disclaimer

Es ist etwas Arbeit, am Ende aber durchaus ganz gut machbar, ein Wohnmobil von der Steuer abzusetzen. Ob Fahrtenbuch oder 1%-Regelung, das entscheidet jeder selbst, im Falle der Nachweisverpflichtung durch das Amt, eben auch das Finanzamt.

Es lohnt sich natürlich, da Vorsteuerabzug und Steuerersparnis durch Abschreibung und  Betriebskosten des Wohnmobils die Steuern senken.

Ob du als Unternehmer dadurch eine Prüfung riskierst und eventuell wacklige fadenscheinige Erklärungen dazu führen, dass das Finanzamt nicht deinen Plänen entspricht, klärst du am besten vorher. Und zwar mit dir selbst und deinem Steuerberater.

Abschließend nochmals – ich habe mich bemüht, die Sachen hier sauber zu recherchieren. Allerdings bin ich Fotograf und kein Finanzbeamter oder Steuerprüfer. Also alles ohne Gewähr.

Findet ihr Fehler oder könnt Erfahrungen und Wissen ergänzen, schreibt das bitte unbedingt ebenso in die Kommentare. Fehler korrigiere ich dann natürlich und alles andere erfreut hier nicht nur mich … :)

P.S. Oldtimer sind, in Sachen KFZ von der Steuer absetzen, besonders dankbar.

Der im Bild gezeigte Bulli (gehört leider nicht mir) z.B. ist besonders dankbar bei der 1%-Regelung. Denn, wie oben geschrieben, zählt der Neupreis des Fahrzeuges. Genau …

Umfangreiche Restaurationsmaßnahmen könnten wiederum als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Klar, auch hier fährst du etwaige Gewinne, bei Veräußerung, dem Finanzamt vor.

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