Finde die richtigen Alufelgen für dein Wohnmobil! Worauf solltest du, beim oder besser vor dem Kauf, achten und was sagt der TÜV dazu?
Mach’s tiefer, breiter und lauter – für Manta- & GTI-Jüngerer der Achtziger ein Muss, bevor die sauber polierten Cowboystiefel den heiligen Saloon oder eben die Airmax den Olymp des Golfballschalters betraten. Alufelgen waren da noch die heilige Pflicht für’s Pferdchen. Und ein Tiefbett zierte nicht das Schlafzimmer, sondern galt als Ablagefläche für Bremsstaub. Satt und so tief, wie möglich, sollte es damals sein. Also damals in den 80/90er Jahren.
Das Montieren von möglichst breiten Alufelgen lief da noch unter der feinen Kunst für Edeltuner, heute immer öfter Standart und gegebenenfalls schon ab Werk drauf.
Und bevor wir zur Sache kommen. Fair trade wird auch heute ganz groß geschrieben. DRAUZZEN dankt PALMO, vielleicht auch im Namen der Leser, für den freundlich, aber bestimmten Support dieses Felgen-Beitrages für den Sprinter mit oder ohne 4×4.
Warum eigentlich Alufelgen am Wohnmobil?
Gott, wie man/n sich das schön reden könnte. Von wegen bessere Straßenlage, weil meist breiter und so. Ok, das ginge auch mit den Serien-Stahlfelgen und ein paar Spurplatten. Und überhaupt. Wenn der Laden schwankt, geht es meist eher um das Fahrwerk. Dämpfer oder Luftfahrwerk helfen dann gehörig. Aber auch Reifenwahl und Luftdruck. Klar, wenn die neue Felge breiter und die Einpresstiefe negativer wird, dann hat das sicher einen positiven Impact durch mehr Auflage und Spurweite. Das, für Wohnmobile übliche Schwanken, bekämpfen andere Dämpfer oder ein Luftfahrwerk, nach meinem Empfinden, allerdings besser.
Ich glaube bei der Montage von Alufelgen geht es zu neunundneunzig Prozent um optische Belange.
Eben, weil’s besser aussieht. Und ganz ehrlich, wenn es ordentliche Angebote gäbe, Stahlfelgen in entsprechenden Dimensionen und Straßenzulassung zu bekommen, wäre ich sicher auch Team B. Bis dahin bleibe ich bei Team A und montiere weiter Alufelgen mit rein optischer Motivation.
Die echten Pro’s der Offroadszene stehen übrigens auf Stahlfelgen. Bleibt man damit mal im Schlagloch Afrikas hängen, dengelt/schweißt sie der nächste Schmied wieder. Die Alufelge quittiert genau an dieser Stelle ihren Dienst und hofft auf Überlandersatz. Habt das auf dem Schirm, wenn es um die fünfte Felge geht. Die sollte besser generell mitfahren.

Apropos Straßenzulassung
Da kipp‘ ich regelmäßig aus den Latschen. Also dann, wenn Felgen-/Reifenkombinationen ohne Zulassung/Eintragung montiert werden. Genau genommen ist das so, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn die Kombi keine Zulassung besitzt. Keine Betriebserlaubnis – keine Versicherung. Russisch Roulette auf der Straße. Macht’s nicht!
Es gibt vier Möglichkeiten, die neuen Alufelgen für dein Wohnmobil regelkonform zu montieren.
Variante 01
Die Werksfreigabe – hier sind entsprechende Typen und Größen bereits ab Werk freigegeben. Meist Wohnmobil-Alufelgen des jeweiligen Herstellers. Diese Alufelgen können dann Plug & Play montiert werden. Der TÜV- oder DEKRA-Prüfer hat übrigens Zugriff auf diese Informationen.
By the way …
Und überhaupt. Wie ihr wisst, bin ich Fotograf und kein Sachverständiger. Alle Informationen hier habe ich zwar sauber recherchiert, aber Garantien übernehme ich dafür keine. Bitte sprecht, und das gilt für jede Änderung am KFZ, vor der Umrüstung mit den Gutachtern von TÜV und DEKRA. Sollten es ganz „spezielle Puschen“ werden, kann es sein, dass man etwas suchen muss, bis man auf einen „gewillten“ Ansprechpartner im Prüfkittel trifft. Nein, so Pi mal Daumen trägt auch jener nichts ein. Aber vielleicht ist der eine mehr bereit, innerhalb möglicher Grenzen, zu prüfen, wie der andere. So habe ich das jedenfalls mal gehört. Lasst euch also nicht gleich entmutigen. Und schon gar nicht, wenn ihr „aus sicherer Quelle“ wisst, dass die gewünschte Kombination schon mal den Weg ins heilige Papier der Zulassung gefunden hat. Dann heißt es dran bleiben!
Variante 02:
Die Alufelge kommt mit einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) in welcher dein Fahrzeugtyp aufgelistet und freigegeben ist. Wichtig ist dann, dass die Alufelgen mit genau der vorgeschriebenen Reifengröße kombiniert werden. In der Regel kann die Kombi dann ohne dem Segen der Kittelträger montiert werden. Einfach, weil der Hersteller/Händler genannte Kombinationen schon prüfen lassen hat. Hand aufs Herz – das sind in der Regel auch die eher schnöden Kombinationen. Fast immer auch Plug and Play. Sprich‘ am Fahrzeug/Wohnmobil muss meist auch nichts geändert werden. Wenn Änderungen am Fahrzeug erforderlich sind, steht das auch in den Papieren des Herstellers. Genau diese Änderungen muss sich dann auch immer mal ein Prüfer ansehen, womit wir bei Variante 03 sind.
Wichtig. Diese Freigaben beziehen sich auf Fahrzeuge/Wohnmobile im Serienzustand. Ok, wenn ein Fuchsschwanz an deiner Antenne wedelt, hat das keinen Impact. Hast du z.B. Fahrwerk oder Motor frisiert, ists nicht mehr Serie …
Variante 03
Einige Felgen kommen mit einer Allgemeiner Betriebserlaubnis, die nur in Verbindung mit einer Änderungsabnahme gültig ist. Zu erkennen durch den Vermerk in der ABE, genauer durch das Kürzel A01. Meist stehen dann auch noch weitere „Auflagen“ in der ABE. Zum Beispiel, weil die Pellen breiter oder höher werden können, ist auf Freilauf an Achse 01 und 02 zu achten und gegebenenfalls durch Karosseriearbeiten „Platz“ zu machen. Oder die äußere Radabdeckung, z.B. durch selbstklebende Gummilippen, zu verbreitern. Wenn es wilder wird, wird auch schon mal der Lenkeinschlag begrenzt. Beim 4×4 Mercedes Benz Sprinter wird der Umfang des Reifens gern mal erhöht, um noch ein paar Millimeterchen Bodenfreiheit zu erhaschen – hier ist dann gegebenenfalls eine Anpassung des Tachos fällig.
Tachos dürfen auf keinen Fall weniger anzeigen, wie gefahren wird. Einige Prozent mehr dürfen sie jedoch anzeigen. Früher wurde das noch aufwendig per Justage des Tachointruments gemacht, heute kann da Plug and Play eine Blackbox zwischen die Steuerung geklemmt werden. Alternativ kann dem Steuergerät auch die neue Übersetzung mitgeteilt werden.
Die sportliche Variante 4
Und hier geht es richtig ins Eingemachte und gilt für Felgen, die weder mit einer ABE, noch mit einem Teilegutachten kommen. Das tägliche 1×1 der Special Agents in der Tuner-Szene. Hier wird „gekreuzt“ was gerade noch so und irgendwie gehen könnte. Königsklasse versteht sich. Einerseits meist Unikate, andererseits öfter genau deswegen kein Ponyhof.
Diese Kombinationen müssen per Einzelabnahme gemäß §21 STVZ abgenommen werden. Was dir übrigens auch passieren kann, wenn sich dein Fahrzeug nicht mehr im Originalzustand befindet.
Der Fahrzeugschein meines Sprinter-Wohnmobils (Hymer ML-T) ist, über die Jahre, auf stattliche vier Seiten gewachsen und enthält einige dieser Einzelabnahmen. Nein super kompliziert war da nichts. Eher die Kombination aus Höherlegung, Auflastung, Spurplatten und Legacy Forged-Felge mit breiterer/höherer AT-Bereifung.
Know-how was sich Händler natürlich bezahlen lassen. Oft wird hier gestöhnt, eben weil es teuer erscheint. Nun … Solch eine Einzelabnahme ist einerseits nicht garantiert, kann also auch abgelehnt werden, andererseits ist der Weg dahin eben auch ein Weg. Alle, die das mal gemacht haben, wissen, was ich meine. Was ich damit sagen will? Hört auf, darüber zu jammern, wenn Händler hier Geld verdienen wollen und auch müssen. Meist ist da etwas Schmerzensgeld für die ersten Fehlversuche eingepreist. Und … Wird ja niemand gezwungen.
Und während ich den Beitrag schreibe …
NEU! Und ab dem 20. Juni 2025 geltend – eine TTG (Teiletypgenehmigung) ersetzt bisherige ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) & Teilegutachten
Eine nationale Teiletypgenehmigung (TTG) ersetzt zum 20.6.2025 das bekannte Prinzip der ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und Teilegutachten.
Hersteller der Alufelgen müssen dann, für ihre Felgen, beim Kraftfahrt-Bundesamt eine TTG beantragen und bekommen für die TTG-Teile eine sechsstellige KBA-Nummer. Eine ABE oder ein Teilegutachten, wie bisher üblich, dürfen die Hersteller dann nicht mehr ausstellen.
Übergangsweise bleibt das bisherige System (für bereits erstellte ABE und Teilegutachten) noch bis zum 19.6.2028 in Kraft, danach müssen Einzelabnahmen nach §21 StVZO gemacht werden.
So betrifft es neue Produkte ab dem 20.6.25. Diese brauchen dann die sechsstellige KBA-Nummer. Lies beim Kraftfahrt-Bundesamt mehr dazu.
Wenn es denn mal funktioniert, könnte das für „normale“ Kombinationen dann Plug & Play und ohne diesen Papierkram einer ABE gehen. Also bleibt zu hoffen … Folgerichtig währe, wenn das Prozedere (so keine Änderungen am Fahrzeug notwendig sind, die geprüft werden müssen) dann ohne TÜV/DEKRA den Weg in die dann digitalen Papiere findet. Genau genommen finde ich das viele grüne, teure Papier jetzt schon nicht ganz zeitgemäß. Einfach, weil es digitalisiert gehört und per Kennzeichen oder FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) abgerufen werden könnte. Gott, wo leben wir denn? Bisherige „Versuche“ der German-Digitalisierung kennend … ;)
Das Tal der Zahlen …
Überforderung heißt hier der neue Durchblick. Jeder Reifen kommt mit seiner eigenen Zahlenkette, was sich natürlich auch an der Alufelge fortsetzt. Ich versuche es mal, am Beispiel meiner bisherigen Rad-Reifen-Kombination zu erklären:
Reifentyp: BF Goodrich All-Terrain (AT) T/A KO2
Größe: LT 265/60R18 119/116S
Das LT steht für Light Truck (leichte Transporter oder Vans), die 265 gibt die Breite des Reifens in Millimetern an, die 60 ist ein Wert in Prozent und steht für die Höhe der Reifenflanke (Seitenwand) im Verhältnis zur Reifenbreite.
Flankenhöhe, R18 sagt, dass der Pneu für eine 18 Zoll Felge ist, 119/116 stehen für den Gewichtsindex. 119 für Single- und 116 für Zwillingsbereifung. 116 bedeutet eine maximale Last von 1250 kg und 119 für 1360 kg. Und das „S“ steht für Speedindex und ist zuständig für die Angabe der Maximalgeschwindigkeit.
Hier schnell alle Speedindices.
Geschwindigkeitssymbol (GSY) | Zulässige Höchstgeschwindigkeit |
---|---|
P | 150 km/h |
Q | 160 km/h |
R | 170 km/h |
S | 180 km/h |
T | 190 km/h |
H | 210 km/h |
V | 240 km/h |
VR | über 210 km/h |
W | 270 km/h |
Y | 300 km/h |
ZR | über 240 km/h |
Und nun noch das Zahlenallerlei für Felgen/Alufelgen, unabhängig ob Sprinter oder nicht.
Auf Palmos Alufelge für den Sprinter „Sphere“ (für Sprinter 906/907 und auch Hymer B-Klasse auf Sprinter) steht zum Beispiel: 18×9 ET 20 H2 in den Papieren dann noch Lochkreis 130×6 und Traglast 1.350kg …
Genauer heißt das, dass die Sphere (Alufelge für Sprinter) in 18 Zoll Durchmesser kommt, eine Felgenbreite von 9J hat und eine Einpresstiefe (Abstand zwischen der Radmitte und innerer Auflagefläche) von 20 Millimetern hat. Was übrigens, für Sprinter-Alufelgen, ganz ordentlich ist und meist mit zusätzlichen Radabdeckungen am Kotflügel, gegebenenfalls auch Arbeiten an der Innenkotflügel-Verkleidung einhergeht. H2 steht für eine Doppelhump-Ausführung. Google beschreibt das ganz gut mit, dass die Felge innen zwei „Höcker“ oder eben „Humps“ besitzt. Diese Humps sorgen dafür, dass die Pelle, insbesondere während der Kurvenfahrt, da bleibt, wo sie hingehört. Weiter wird die Festigkeit der Felge dadurch verstärkt. Das Ganze kombiniert mit einer satten Traglast von 1.350 kg.
Achtet, beim Felgenkauf, besonders auf diesen Punkt sowie auf das zulässige Gesamtgewicht in eurer Zulassung. Gerade der Sprinter wird gern mal aufgelastet, dass geht dann immer auch nur bis zur maximalen Traglast-/Gewichtsindex-Kombination von Felge und Reifen. Kompromisslos. Sprich, Reifen und Felge müssen den geforderten Lasten entsprechen.
Der empfohlene Reifen für die Palmo „Sphere“ ist übrigens der BFG Goodrich AT2 in 265/60 R 18. Voraussetzung ist hier bei teilintegrierten Wohnmobilen eine zusätzliche Verbreiterung an der Vorderachse. Sprich‘ eine selbstklebende Gummilippe oder eben RSX-Kotflügel-Verbreiterungen. Beim Kastenwagen muss die Schiebetür, bei genannter Reifenkombination übrigens ab ET 37 weiter ausgestellt werden. Dafür gibt es ab Werk (vom 5t Sprinter) oder im Zubehör Distanzen, die die Schiebetür weiter ausstellen.
Der BFG Goodrich AT2 in 285/60 R18 passt auch auf die Palmo „Spehre“, dies erfordert oben geschriebene Maßnahmen sowie unbedingt die Höherlegung des Sprinters.
Übrigens – bei der maximalen Einpresstiefe von +4 an der Vorderachse und -4 an der Hinterachse ist Feierabend …
Vor allem braucht es dafür einen Fahrwerkstest, so Daniel Golda von Delta 4×4. Hier reden wir von sicher fünfstelligen Beträgen. Die Delta 4×4 übrigens investiert hat. So du superbreit brauchst, ist Delta 4×4 dann dein Ansprechpartner in Alufelgen-/Spurverbreiterungs-/Kombinationen für den Mercedes-Benz Sprinter.
Link zum Reifenrechner
Wenn du vorher/nachher wissen willst, kannst beim Reifenrechner schon mal so grob sehen, wie sich ein Wechsel der Alufelgen-/Reifenkombination am Sprinter auswirkt. Link: https://www.reifenrechner.at
Achte besonders darauf, dass nun mittlerweile nicht nur die Profilfläche des Reifens abgedeckt werden muss, sondern auch die Reifenflanke. Sonst hakt es bei TÜV oder eben Dekra.
Die meistverbreiteten Alufelgen für den Mercedes-Benz Sprinter kommen von den folgenden Marken.
- Delta4x4 (Klassik_B, HANMA, Klassik, Force Forged, LegacyForged)
- Monotube (Twin-Monotube-Projekt)
- Borbett (CWB, CW3, CW6, CW7)
- ORC (Typ 33, Typ 125)
- Goldschmitt (GSM10, GSM20, GSM22)
- Rhino (York, Stadium, Arsenal, Warlord, Atlas)
- seit einiger Zeit nun eben auch Palmo mit der „Spehre“
Und nein, dass kann gar nicht vollständig sein.
Schreib mir gern „vergessene“ Alufelgen für den Mercedes-Benz Sprinter in die Kommentare. Ich ergänze gern die Kommentare.
Mercedes-Benz Sprinter Alufelge Spehre
Wichtig zu wissen wäre noch, dass es die exklusiv über Palmo zu beziehende Alufelge „Spehre“ in unterschiedlichen Designs gibt. Genau genommen ist es auch möglich, die Alufelge in genau deiner Wunschkombination zu pulvern/lackieren.
By The Way – Reifen mit Schneeflocke, Ganzjahresreifen in Italien verboten?
Weil es eben ganz gut zu Sache passt, auch wenn es mit Alufelgen für den Sprinter weniger zu tun hat … ;)
Nichts verbreitet sich, in Sachen Reifen, insbesondere AT Reifen, schneller im Netz wie diese Nachricht. Don’t Panik! Einzig die Geschwindigkeit des Reifens muss zu der, in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in Feld T (früher Ziffer 20) eingetragenen Geschwindigkeit passen. Also egal ob Ganzjahresreifen mit Schneeflocke oder Sommerpneu. Heißt, wenn der Reifen schneller darf als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit, dann passt’s auch.
Der ein oder andere kennt’s – Winterreifen mit kleinerem Speedindex werden in Kombination mit dem Aufkleberchen auf dem Armaturenbrett montiert. Der Aufkleber gibt dann an, was gefahren werden darf. Bei neueren Fahrzeugen kann das auch im Menü hinterlegt werden. So bei meinem (mittlerweile) aktuellen Sprinter. Egal ob Stahl- oder Alufelge …
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